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Denunziert. 
Jeder tut mit. 
Jeder denkt nach.
Jeder meldet.
von Herbert Dohmen
und Nina Scholz


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Gerichtliche Aufarbeitung (Fortsetzung)

Sühnemaßnahmen

Die ehemaligen Nationalsozialisten mussten sich in Listen eintragen. Von 556.000 ehemaligen Nationalsozialisten, die sich registrieren lassen mussten, waren rund 460.000 Personen minderbelastet. Weitere Maßnahmen gegen die ehemaligen Nationalsozialisten waren der Verlust des Wahlrechts, Arbeitseinsatz, Vermögensbeschlagnahme, Steuerzuschläge und Entlassung aus dem öffentlichen Dienst (Stuhlpfarrer 1999, S.30). Damit waren die Registrierungspflichtigen bei der Nationalratswahl am 25. November 1945 nicht wahlberechtigt.

Im April 1948 beschloss der Nationalrat die Amnestie der „Minderbelasteten“, was kurz darauf vom Alliierten Rat genehmigt wurde. Dadurch waren 90 Prozent der registrierten Nationalsozialistinnen nicht mehr von der Entnazifizierung betroffen (Garscha 2001, S.861). Ihre nationalsozialistische Vergangenheit wurde bald vergessen. Von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, und sogar von der KPÖ, wurden sie nur mehr als große Wählergruppe betrachtet, die es zu umwerben galt. Mit der Gründung des Verband der Unabhängigen (VdU) 1949 bekamen die ehemaligen Nationalsozialisten eine eigene politische Vertretung.


Volksgerichte

Volksgerichte gab es in Wien, Graz, Linz und Innsbruck. Da nur absolut „unbelastete“ Richter und Staatsanwälte bei den Volksgerichten arbeiten durften, war es schwierig, genügend Personal zu finden.

Insgesamt behandelten die Volksgerichte rund 137.000 Fälle. In 17 Prozent der Fälle wurden Urteile gefällt, 43 Personen erhielten die Todesstrafe.

In den unmittelbaren Nachkriegsjahren erfolgte die intensivste gerichtliche Verfolgung von NS-Verbrechern. Die Folgen des Kalten Krieges wirkten sich jedoch auch auf die Entnazifierung aus. Vor allem die Amerikaner wollten, dass die ehemaligen Nationalsozialisten wieder in die Gesellschaft integriert werden, um möglichst alle Bevölkerungsgruppen in der Auseinandersetzung gegen den Kommunismus hinter sich zu haben. Der Kommunismus wurde zum gemeinsamen Feindbild der Westmächte und der ehemaligen Nationalsozialisten. Westliche Geheimdienste sicherten sich im Kampf gegen die Sowjetunion sogar erfahrende SD-Leute. (Hanisch 1994, S.423f.).

Der Stopp der alliierten Kriegsverbrecherprogramme 1947/48 wirkte sich auch auf Österreich aus.

"Die Zahl der Verurteilungen ging ab 1948/49 schlagartig zurück. Der allergrößte Teil der von den Volksgerichten verurteilten Personen wurde darüber hinaus als Folge der Interventionen der politischen Parteien und kirchlicher Würdenträger sowie des persönlichen Engagements von Regierungsmitgliedern lange vor Ablauf ihrer Strafen freigelassen, wobei Begnadigungen rechtlich zum Teil nicht nachvollziehbar waren." (Garscha 2000, S.878)

Wenige Monate nach Abschluss des Staatsvertrages wurden die Volksgerichte am 20. Dezember 1955 abgeschafft. Damit wurde die weitere Verfolgung von Nazi-Verbrechern den ordentlichen österreichischen Gerichten übertragen. Damit ließ auch die Bearbeitung der Fälle rasch nach. In den Jahren von 1956 bis 1975 wurden nur 39 Urteile gefällt, davon 21 Freisprüche (Vergleiche Stuhlpfarrer 1999, S.31). Bis zur Verhandlung gegen den NS-Arzt Heinrich Gross im März 2000 gab es in Österreich keine Verhandlung gegen einen NS-Verbrecher mehr.


Amnestie

Am 14. März 1957 erfolgte eine Amnestie für ehemalige Nationalsozialisten, mit der auch das Kriegsverbrechergesetz abgeschafft wurde. Verurteilte wurden in zahlreichen Fällen rehabilitiert und erhielten oft auch eine Haftentschädigung (Garscha 2000, S.878).

"Die österreichische Form der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Periode schien mit dem Staatsvertrag endgültig beendet. Die Entnazifizierung war de facto mit der Minderbelastetenamnestie von 1948 bereits abgeschlossen worden. Von den über 13.000 nach dem Kriegsverbrechergesetz Verurteilten befanden sich 1951 nur mehr 54 in Haft, bei Abschluss des Staatsvertrages waren es gar nur noch 14. Unmittelbar nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags war Österreich endlich frei, das zu tun, was man schon immer wollte: Der Nationalrat verabschiedete ein Gesetz, das eine Amnestie für den Großteil der von den Volksgerichten verurteilten NS-Verbrecher brachte, denen auch noch die Bezüge nachbezahlt wurden und deren Haftzeit als Dienstzeit angerechnet wurde. Ebenso wurde die Dienstzeit von SS-Männern voll für den Pensionsanspruch gewertet." (Manoschek 1995, S.102)


Im Lexikon:


- SS (Schutzstaffel)
- VdU

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erstmals veröffentlicht: 01.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003

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