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Denunziert. 
Jeder tut mit. 
Jeder denkt nach.
Jeder meldet.
von Herbert Dohmen
und Nina Scholz


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Entschädigungen (Fortsetzung)

Fortschritte erst in den 1990er Jahren

1995 wurde der Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet. Damit wurden erstmals auch Opfergruppen wie Homosexuelle oder während der NS-Zeit als „asozial“ definierte Menschen berücksichtigt. Diese Menschen konnten nun eine einmalige Zahlung von rund 5087 Euro (70.000 Schilling) beantragen. Bei besonderen Umständen kann dieser Betrag auch verdoppelt werden.

Eine Gruppe blieb weiter ausgeschlossen: Zwangsarbeiter, die während des Zweiten Weltkrieges auf österreichischem Boden arbeiten mussten. Sie konnten ihre Ansprüche erst durch amerikanische und deutsche Anwälte durchsetzen, die Österreich und Deutschland mit Klagen drohten. Auch jüdische Opfer sahen darin einen Weg, ihre bisher abgelehnten Ansprüche (Bsp. Mietwohnungen) geltend zu machen. In diesem Zusammenhang stellte sich paradoxerweise die Regierungsbeteiligung der FPÖ nach den Nationalratswahlen 1999 als förderlich heraus: VdU beziehungsweise FPÖ waren immer negativ gegenüber Entschädigungen von NS-Opfern eingestellt. Durch eine Einbeziehung der Vertreibungsopfer nach 1945 (Stichwort Benes-Dekrete) in den Nationalfonds wurde versucht, die NS-Verbrechen zu relativieren (Bailer-Galanda/Neugebauer 1997, S.14; siehe auch Fußnote 20 auf Seite 14; Uhl 2002, S.25). Österreich stand nun durch die FPÖ-Regierungsbeteiligung im internationalen Rampenlicht, durch eine rasche Erledigung der Entschädigungsfrage konnte man sich rehabilitieren. In den noch offenen Ansprüchen wurden tatsächlich Fortschritte erzielt. Wieder führte also Druck von außen als auch Klagedrohungen zu gesetzlichen Maßnahmen: Die Republik Österreich erklärte sich bereit, soziale Maßnahmen für die Überlebenden, Entschädigungen für Mietwohnungen und die Rückstellung „arisierter“ Kunstschätze sowie Immobilien durchzuführen und Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter zu leisten (siehe hierzu http://www.nationalfonds.parlament.gv.at). 

1998 wurde eine Historikerkommission eingesetzt. Ihre Aufgabe:

"Den gesamten Komplex 'Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945' zu erforschen und darüber zu berichten." 
(www.historikerkommission.gv.at)

(Vergleiche den detaillierten Überblick Bailer-Galanda 2000; aktuelle Forschungsergebnisse und Zusammenfassung des Abschlussberichts der Kommission siehe www.historikerkommission.gv.at)


Der gescheiterte Versuch, einen Schlussstrich zu ziehen

Es ist ein immer wiederkehrendes Argument, doch endlich einen Schlussstrich unter die NS-Zeit zu setzen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dieses Argument schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit verwendet wurde. Bereits im Dezember 1947 forderte ein Abgeordneter:

"Im Namen der Demokratie, der Freiheit und der Menschlichkeit muss ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gesetzt werden." (zitiert nach Bailer-Galanda 2002, S.59)

Die Republik Österreich hatte die Entschädigungsforderungen immer nur teilweise beglichen. Die Entschädigungsfrage ist daher bis heute aktuell. 1991 bekannte Franz Vranitzky (SPÖ) als erster österreichischer Bundeskanzler offiziell die Mitschuld an den NS-Verbrechen  Dadurch kam wieder mehr Bewegung in diese Thematik (Nationalfonds, Historikerkommission).


Im Lexikon:


- VdU

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erstmals veröffentlicht: 01.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003  

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