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Denunziert. 
Jeder tut mit. 
Jeder denkt nach.
Jeder meldet.
von Herbert Dohmen
und Nina Scholz


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 Nationalsozialismus.at - Demokratie braucht Wissen! 

Opfer der NS-Medizin

Ein entscheidender Punkt in der NS-Ideologie war der Sozialdarwinismus. Diesem fielen Tausende kranke und behinderte Menschen zum Opfer. 

Die Rassenlehre des Nationalsozialismus wollte auch „Minderwertige“ des eigenen Volkes „ausmerzen“. Diese Überlegungen stammten aus dem Sozialdarwinismus, einem Hauptinhalt der nationalsozialistischen Weltanschauung. "Euthanasie", Zwangssterilisierung und Menschenversuche sind nationalsozialistische Verbrechen, die unter dem Decknamen der Medizin verübt wurden.

Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Als „Erbkrankheit“ im Sinne des Gesetztes galten: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung sowie schwerer Alkoholismus. Diese „Erbkrankheiten“ waren anzeigepflichtig für Amtsärzte und Anstaltleiter. „Erbgesundheitsgerichte“ verfügten nach Pseudoverfahren über die Unfruchtbarmachung.


Von der Zwangssterilisierung zur Vernichtung

Das reichsdeutsche Sterilisierungsgesetz wurde am 1. Jänner 1940 in Österreich eingeführt. Es wurden insgesamt rund 5.000 bis 10.000 Zwangssterilisierungen in Österreich gemacht.

Abtreibung war normalerweise ein schweres Vergehen. Bei der Gruppe der „Erbkranken“ war eine Schwangerschaftsunterbrechung bis zum sechsten Monat zulässig beziehungsweise wurde dies unter Ausübung von Druck seitens des Staates durchgeführt. 

Die NS-Medizin zielte jedoch auf die vollständige Ausschaltung der als „minderwertig“ geltenden Personen. Dies begann im Jahr des Kriegsausbruches 1939 unter dem fälschlich verwendeten Namen „Euthanasie“. Unmittelbarer Anlass dafür war, dass Lazarettraum und Spitalspersonal notwendig geworden waren.


Kinder-„Euthanasie“

Die „Euthanasie“ betraf zunächst die Kinder ab dem Sommer 1939. „Missgebildete und idiotische Kinder“ bis zum 3. (später bis zum 17.) Lebensjahr wurden ohne Einwilligung der Eltern in spezielle „Kinderfachabteilungen gebracht und ermordet. Insgesamt wurden mehr als dreißig „Kinderfachabteilungen“ in verschiedenen Krankenanstalten eingerichtet, darunter in der Klinik Am Spiegelgrund in Wien und Feldhof in Graz. Am Spiegelgrund kamen mindestens 772 Kinder um.


„Euthanasie“ von Erwachsenen


(Schloss Hartheim 1940)

Kurz danach wurde auf Grund einer auf den 1. September 1939 rückdatierten „Ermächtigung“ Adolf Hitlers mit der „Euthanasie“ der Erwachsenen begonnen. Diese Mordaktionen erhielten den Namen „T4“ (nach der Adresse Tiergartenstraße 4 in Berlin benannt). Der Großteil der Patienten von psychiatrischen Anstalten im Deutschen Reich wurde in „Euthanasieanstalten“ gebracht und mit Giftgas getötet. Eine dieser Tötungsanstalten war das Schloss Hartheim bei Eferding, in welches im Zuge der Aktion „T4“ 18.000 Insassen österreichischer Anstalten gebracht worden waren. In Hartheim 
wurden neben 20.000 Behinderten auch 10.000 KZ-Häftlinge ermordet.   

Die „Euthanasie“-Aktion wurde am 24. August 1941 vorerst abgesagt, die Kinder-„Euthanasie“ ging jedoch bis 1945 weiter. Als man Wohn- und Lazarettraum für Bombadierungsopfer brauchte, wurde die Ermordung von Geisteskranken wieder aufgenommen und intensiviert. Nun allerdings nicht mehr in Form von Deportationen in Vergasungsanstalten, sondern in Form von Verhungernlassen, Vergiften und ähnlichen Methoden in den psychiatrischen Anstalten selbst (Vergleiche Malina/Neugebauer 2000, S.707ff.; Neugebauer 1989,S.135ff).

Im Lexikon: - Euthanasie
- Hitler, Adolf
- Sozialdarwinismus
Im Web: - Gedenkstätte Steinhof
- Schloss Hartheim

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erstmals veröffentlicht: 1.03. 2003 - aktualisiert am: 10.10.2003  

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