Nr. 19

 

Aufruf des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten
Kärntens und Krains anlässlich der Übernahme

der Verwaltung(1)

 

WILLKOMMEN IN DER ALTEN HEIMAT KÄRNTEN!

Von Stellvertretendem Gauleiter Franz Kutschera(2)

 

Klagenfurt, 15. April 1941

 

Wie eine Erlösung aus dumpfer Ungewissheit und Sorge wirkte zur frühen Stunde des 6. April die Verlesung der Proklamation des Führers im Rundfunk an das deutsche Volk, womit er das schändliche Wirken serbischer Machthaber brandmarkte. Dem brutalen Terror gegen Volksdeutsche im ehemaligen Süd­slawien wurde mit einem Male durch das Machtwort des Führers gebieterisch Einhalt geboten. Die deutsche Wehrmacht im Südosten erhielt den Befehl, die deutschen Lebensinteressen nun auch in diesem Gebiete gegen die Umtriebe der Serben und Engländer zu schützen. Das deutsche Schwert, siegreich seit dem 1. September 1939, wird auch diesen Feind zu treffen wissen, wo er sich auch stellen mag und unter welcher Flagge er sich auch zeigen möge. Und mit diesem Kampf, dem der Sieg folgen wird so oder so, ist für alle Zeiten jede Bedrohung des deutschen Lebensraumes vom Südosten her ausgeschaltet. Der Führer versuchte viele Jahre lang, in ein gutes und erträgliches Verhältnis mit diesem Staat, der aus dem Vertrag von Versailles und St. Germain geboren wurde, zu gelangen, nun aber ist die Gutmütigkeit des Führers zu Ende und das deutsche Schwert hat das Wort.

Es ist selbstverständlich, dass gerade der Gau Kärnten mit allen Kärntnern diesen nun beginnenden Feldzug mit allergrösstem Interesse und mit der leidenschaftlichsten Teilnahme verfolgen.

Ist doch der Boden des benachbarten Miesstales und der Boden um Unter­drauburg Kärntner Boden seit alters her. Was Jahr­zehnte um Jahrzehnte auf Gedeih und Verderb auf das engste verbunden war, was aber der Schandvertrag von St. Germain im blinden Hass gegen alles Deutsche und gegen jede menschliche Vernunft zerrissen hatte, das wird nun wieder durch die Tat des Führers für alle Zeiten zueinandergefügt.

Eine Schandtat, die auf unzählige treue deutsche Volksgenossen in diesem Gebiet des Miesstales und Unterdrauburgs wie ein Alpdruck gelastet hat, wird nun wieder ausgelöscht und die unwandelbare Treue dieser Menschen zu Kärnten und somit zu Deutschland mit der endgültigen Befreiung aus Not und Terror, aus Gesinnungszwang und Verfolgung belohnt.

Die Söhne des Gaues, denen es vergönnt ist, mit der Waffe in der Hand und im Gleichschritt der grauen Kolonnen der deutschen Wehrmacht als erste Befreier und Sendboten des Grossdeutschen Reiches und der engeren Heimat Kärnten den Brüdern in Miess­tal und Unterdrauburg entgegenzutreten, werden die Vermittler aller jener Gefühle der Kärntner Männer und Frauen sein, die die Pflicht des Alltags zu Hause hält.

Als Gauleiter von Kärnten mache ich mich zum Sprecher aller Kärntner und heisse alle Volksgenossen dieses Gebietes willkommen in der alten Heimat Kärnten, der ihr früher treu gedient habt, die ihr durch zwanzig Jahre nie vergessen habt und die euch heute wieder aufnimmt als ein Gau des Gross-deutschen Reiches unter der Führung Adolf Hitlers. Der grösste Deutsche aller Zeiten ist nun auch euer Führer und euer Schicksal ist unter seine Obhut ge­stellt worden, wie auch eure Freude über die Befreiung zu seiner Freude geworden ist. Vereinigen wir uns in dieser Stunde und danken wir aus über­vollen Herzen jenem Manne, der dies alles geschaffen hat, danken wir stolz und mit dem Gelöbnis unwandelbarer Treue dem Führer. Nur durch seine Tat war es möglich geworden, dass ihr nun wieder frei seid und unversehrt in den Schoss der Heimat und unter den Schutz des Grossdeutschen Reiches auf­genommen werden könnt. Die Macht und Kraft des Reiches wird nunmehr auch euer Schicksal.

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(1)  Kärntner Grenzruf 15. 4. 1941.

(2) Franz Kutschera, der am 14. April 1941 von Hitler zum Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains ernannt worden war (siehe Dok. Nr. 16), übernahm am 15. April 1941 das Miesstal (Mežiška dolina) in seine Verwal­tung. Die Übernahme der Verwaltung in Gorenjsko (Oberkrain) erfolgte erst am 30. April 1941. Siehe Dok. Nr. 44.