Nr. 19
Aufruf des Chefs der
Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten
Kärntens und Krains anlässlich der Übernahme
der Verwaltung(1)
WILLKOMMEN IN DER ALTEN HEIMAT KÄRNTEN!
Von Stellvertretendem Gauleiter Franz Kutschera(2)
Klagenfurt, 15. April 1941
Wie eine Erlösung aus
dumpfer Ungewissheit und Sorge wirkte zur frühen Stunde des 6. April die
Verlesung der Proklamation des Führers im Rundfunk an das deutsche Volk, womit
er das schändliche Wirken serbischer Machthaber brandmarkte. Dem brutalen
Terror gegen Volksdeutsche im ehemaligen Südslawien wurde mit einem Male durch
das Machtwort des Führers gebieterisch Einhalt geboten. Die deutsche Wehrmacht
im Südosten erhielt den Befehl, die deutschen Lebensinteressen nun auch in
diesem Gebiete gegen die Umtriebe der Serben und Engländer zu schützen. Das
deutsche Schwert, siegreich seit dem 1. September 1939, wird auch diesen Feind
zu treffen wissen, wo er sich auch stellen mag und unter welcher Flagge er sich
auch zeigen möge. Und mit diesem Kampf, dem der Sieg folgen wird so oder so,
ist für alle Zeiten jede Bedrohung des deutschen Lebensraumes vom Südosten her
ausgeschaltet. Der Führer versuchte viele Jahre lang, in ein gutes und
erträgliches Verhältnis mit diesem Staat, der aus dem Vertrag von Versailles
und St. Germain geboren wurde, zu gelangen, nun aber ist die Gutmütigkeit des
Führers zu Ende und das deutsche Schwert hat das Wort.
Es ist selbstverständlich,
dass gerade der Gau Kärnten mit allen Kärntnern diesen nun beginnenden Feldzug
mit allergrösstem Interesse und mit der leidenschaftlichsten Teilnahme
verfolgen.
Ist doch der Boden des
benachbarten Miesstales und der Boden um Unterdrauburg Kärntner Boden seit
alters her. Was Jahrzehnte um Jahrzehnte auf Gedeih und Verderb auf das engste
verbunden war, was aber der Schandvertrag von St. Germain im blinden Hass gegen
alles Deutsche und gegen jede menschliche Vernunft zerrissen hatte, das wird
nun wieder durch die Tat des Führers für alle Zeiten zueinandergefügt.
Eine Schandtat, die auf
unzählige treue deutsche Volksgenossen in diesem Gebiet des Miesstales und
Unterdrauburgs wie ein Alpdruck gelastet hat, wird nun wieder ausgelöscht und
die unwandelbare Treue dieser Menschen zu Kärnten und somit zu Deutschland mit
der endgültigen Befreiung aus Not und Terror, aus Gesinnungszwang und
Verfolgung belohnt.
Die Söhne des Gaues,
denen es vergönnt ist, mit der Waffe in der Hand und im Gleichschritt der
grauen Kolonnen der deutschen Wehrmacht als erste Befreier und Sendboten des
Grossdeutschen Reiches und der engeren Heimat Kärnten den Brüdern in Miesstal
und Unterdrauburg entgegenzutreten, werden die Vermittler aller jener Gefühle
der Kärntner Männer und Frauen sein, die die Pflicht des Alltags zu Hause hält.
Als Gauleiter von Kärnten
mache ich mich zum Sprecher aller Kärntner und heisse alle Volksgenossen dieses
Gebietes willkommen in der alten Heimat Kärnten, der ihr früher treu gedient
habt, die ihr durch zwanzig Jahre nie vergessen habt und die euch heute wieder
aufnimmt als ein Gau des Gross-deutschen Reiches unter der Führung Adolf
Hitlers. Der grösste Deutsche aller Zeiten ist nun auch euer Führer und euer
Schicksal ist unter seine Obhut gestellt worden, wie auch eure Freude über die
Befreiung zu seiner Freude geworden ist. Vereinigen wir uns in dieser Stunde
und danken wir aus übervollen Herzen jenem Manne, der dies alles geschaffen
hat, danken wir stolz und mit dem Gelöbnis unwandelbarer Treue dem Führer. Nur
durch seine Tat war es möglich geworden, dass ihr nun wieder frei seid und
unversehrt in den Schoss der Heimat und unter den Schutz des Grossdeutschen
Reiches aufgenommen werden könnt. Die Macht und Kraft des Reiches wird nunmehr
auch euer Schicksal.
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(1) Kärntner
Grenzruf 15. 4. 1941.
(2) Franz Kutschera, der am 14. April 1941 von Hitler
zum Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains
ernannt worden war (siehe Dok. Nr. 16), übernahm am 15. April 1941 das Miesstal
(Mežiška dolina) in seine Verwaltung. Die Übernahme der Verwaltung in
Gorenjsko (Oberkrain) erfolgte erst am 30. April 1941. Siehe Dok. Nr. 44.