Nr. 9

 

Denkschrift des Südostdeutschen Institutes in Graz über die

gebietliche Gliederung und volkspolitische Gestaltung

der Untersteiermark(1)

 

Die kommende Neugestaltung der Dinge auch im Südostraum erfordert schon jetzt eine schriftliche Fixierung in den verschiedensten Belangen, damit im Ernstfall sämtliche infragekommenden Stellen einheitlich vorgehen:

 

I. Gebietliche Gliederung:

Zu erstreben ist die Herstellung der alten Grenzen des Herzogtums Steiermark. Für diesen Fall folgende Kreiseinteilung: 1. Ver­grösserung des Kreises Radkersburg um die ehemaligen Teile des politischen Bezirkes Radkersburg, die an Südslawien gefallen sind (Abstallerfeld und Umgebung), die Gerichtsbezirke Oberradkersburg und Luttenberg und die westliche Hälfte des Übermurgebietes (Teile der politischen Bezirke Olsnitz und Unterlembach).

2. Stadtkreis Marburg, umfasst den heutigen Stadtbereich unter Einbeziehung der Umgebungsgemeinden Brunndorf, Rotwein, Poberseh, Thesen, Gams, Rosswein, Kartschowin, Leitersberg, Potschgau und Maleckendorf, Einwohnerzahl heute rund 50.000 Menschen. 3. Landskreis Marburg mit dem Sitz in Marburg, umfasst die heutigen politischen Bezirke Marburg, linkes Drauufer (mit Ausnahme der an Radkersburg rückfallenden Gemeinden und ohne den zu Pettau kommenden Teil des Gerichtsbezirkes St. Leonhard), Marburg rechtes Drauufer, (mit Ausnahme einiger Gemeinden, die dem politischen Bezirk Pettau angeschlossen werden), Gonobitz, weiter vom politischen Bezirk Unterdrauburg den Gerichtsbezirk Mahrenberg, dem die Soboth wieder angeschlossen wird und vom politischen Bezirk Windisch­-Graz den gleichnamigen Gerichtsbezirk. 4. Landkreis Pettau mit dem Sitz in Pettau, umfasst den heutigen politischen Bezirk Pettau zusätzlich von Teilen des Gerichtsbezirkes St. Leonhard und des Gerichtsbezirkes Windisch-­Feistritz. 5. Landkreis Cilli mit dem Sitz in Cilli, umfasst die heutigen politi­schen Bezirke St. Marein und Tüffer, wie den Gerichtsbezirk Schönstein des heutigen Bezirkes Windisch-Graz. 6. Der Savekreis mit dem Sitz in Lichtenwald, umfasst den Süden der politischen Bezirke Tüffer und St. Marein, wie den politischen Bezirk Rann. (Einwohnerzahl hinzufügen.)

Bezüglich der Abgrenzung der Kreise Marburg-Land und Pettau einerseits und Marburg-Land, Cilli und einem zu bildenden Kreis Windisch-Graz ander­seits sind Gegenvorschläge aufgetaucht. Dagegen ist folgendes zu sagen:

Gegen den Vorschlag, den Gerichtsbezirk St. Leonhard zur Gänze dem Land­kreis Marburg-Land anzuschliessen, spricht a) die allzugrosse Einwohnerzahl des Landkreises Marburg, die durch eine solche Angliederung entstünde und die Notwendigkeit, die Einwohnerzahlen zwischen den Landkreisen Pettau und Marburg durch die Teilung des Gerichtsbezirkes St. Leonhard auszu­gleichen, b) die Tatsache, dass sich das Pösnitztal gegen das Pettauer Feld hin öffnet und auf diese Weise durch Erneuerung der bestehenden Strassen in beste Verbindung mit dem Mittelpunkt des Landkreises Pettau gebracht werden kann. Die Belieferung Marburgs mit landwirtschaftlichen Produkten aus dem Gebiet um St. Leonhard erfordert natürlich keineswegs den Anschluss des ganzen Gerichtsbezirkes St. Leonhard an den Kreis Marburg, da auch die übrige Untersteiermark nach Marburg bzw. Graz abführt.

Zu dem Plan der Errichtung eines eigenen Kreises im westlichen Draugebiet mit dem Sitz in Unterdrauburg, ist zu sagen, dass das Miesstal altkärntneri­scher Boden ist und solange es einen Reichsgau Kärnten gibt, diesem zufallen müsste.

Gegen den Vorschlag, einen eigenen Kreis Windisch-Graz mit den Gerichtsbezirken Mahrenberg, Windisch-Graz und Schönstein zu errichten, sprechen folgende Argumente: a) für die Bildung des Landkreises Marburg ist die Einheit der Landschaft um das Bacherngebirge massgebend. Diese Zusammen­fassung ist auch national-politisch von grösster Bedeutung, da die sogenannten Pochorianzen einen besonderen Teil der untersteirischen Windischen bilden und unter möglichst einheitliche Führung gestellt werden müssen, sie sind für das völlige Aufgehen im Deutschtum bedeutend aufgeschlossener als die Bevölkerung in anderen Gebieten. b) Auch der Sanngau mit dem Mittelpunkt Cilli ist eine landschaftliche Einheit. Die nationalpolitische Aufgabe dieses Gebietes ist vor allem darin zu sehen, durch eine besonders dichte

Durchsiedlung mit deutschen Bauern einen völkischen Schutzwall zwischen die Windischen des Draugebietes und die Slowenen in Krain zu legen. Auch bei Durchführung dieser Aufgabe ist eine einheitliche Gestaltung im gesamten Sanngau, also unter Einschluss des Gerichtsbezirkes Schönstein notwendig. Gegenüber diesen Argumenten erscheint eine Notwendigkeit der Angliederung des Gerichtsbezirkes Schönstein an Windisch-Graz aus nationalpolitischen Er­wägungen etwa derart, dass es notwendig sei, den stark slowenisch durch­setzten Bezirk Schönstein mit den im Norden liegenden, dem Deutschtum aufgeschlossenen Bezirken zu verbinden, hinfällig. Auch andere Momente, die in historischer Zeit für die Verbindung Windisch-Graz — Schönstein sprachen, z.B. die Tatsache, dass Schönstein auch mit Windisch-Graz verbunden war, als es zwischen diesen beiden Orten keine Bahnlinie wohl aber bereits eine Bahnverbindung zwischen Schönstein und Cilli gab, erledigen sich durch den Hinweis, dass damals die nationalpolitischen Momente unter den Voraus­setzungen, die die Habsburger Monarchie bot, gesehen werden mussten, während nunmehr völlig neue Masstäbe anzulegen und auch die gebietlichen Einteilungen in erster Linie nach ihnen zu treffen sind.

Auch bezüglich der Südostecke wurden verschiedene Vorschläge gemacht, die von den obenstehenden abweichen.

Zunächst der der völligen Einbeziehung des politischen Bezirkes Tüffer in den Bezirk Cilli und die Wiederherstellung des politischen Bezirkes Rann a.d. Save in seiner früheren Gestalt, einschliesslich der Gerichtsbezirke Lichtenwald, Drachenburg und Rann. Ein solcher politischer Bezirk hätte den Nachteil eines ausserordentlich geringen Zusammenhanges mit dem angrenzenden Reichsgebiet. Er würde eine vorgeschobene Spitze bilden, die in der Gestalt den Anreiz zu gebietlichen Abtrennungsbestrebungen benachbarter Staaten bilden würde. Auch eine Verbindung der Bezirke Rann, Drachenburg mit St. Marein und Rohitsch wäre abwegig, da es unmöglich erscheint, Gebiete um St. Marein von Rann aus verwalten zu wollen.

 

II. Die volkspolitische Gestaltung.

Es ist unbedingt zu erstreben, dass die Aufgaben zwischen Partei und Staat so getrennt werden, dass der staatliche Apparat für das Funktionieren des normalen Geschäftsbetriebes, der Ernährungs- und Wirtschaftsfragen usw. sorgt, während die gesamte volkspolitische Dynamik der Neugestaltung und Neuformung in die Hände der Partei zu legen wäre. Es werden in den ersten Tagen nach der Änderung der Machtverhältnisse sofort Tausende von Aus­weisungen und Evakuierungen notwendig werden, ebenso Rückführung Tau­sender in den letzten 20 Jahren geflüchteter Volksdeutscher aus der Untersteiermark, die derzeit von der Landsmannschaft der Untersteirer erfasst und über das Gaupersonalamt überprüft werden. Einen noch grösseren Umfang wird die auch in gewissen Teilen Südslawiens, z. B. in der Gottschee notwendig werdende Umsiedlung in Anspruch nehmen. Da wir es in der Untersteiermark mit der Zwischenschicht der Windischen zu tun haben, liegen die Verhältnisse ähnlich wie in Ostoberschlesien bezüglich der Slonsaken und Wasserpolen. Die Durchführung der Rückgliederung Ostoberschlesiens kann auch bei uns weitgehend berücksichtigt werden. Diese Zwischenschicht, zu der auch ein grosser Teil der farblosen Volksdeutschen zu rechnen ist, kann einerseits nicht sofort in die Partei, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände auf­genommen werden, darf aber andererseits auch nicht dadurch vor den Kopf gestossen und für eine spätere Mitarbeit entmutigt werden, dass man sie dadurch mit den volkspolitisch unzuverlässigen Elementen auf eine Stufe stellt, in dem sie nur von den staatlichen Dienststellen als Reichsangehörige erfasst werden. In Ostoberschlesien übernahm diese Funktion der Auffang­organisation der Gauverband Schlesien des Bundes deutscher Osten, der unter der Führung des Gaugrenzlandamtsleiters Dr. Hartlieb steht. Ein Gauverband des VDO besteht in der Ostmark nicht, der VDA ist hierfür ungeeignet, weil er nur zuständig ist für das Deutschtum jenseits der Grenzen. Infolgedessen müssen wir in der Steiermark analog zu Kärnten (das während der Abwehr­kämpfe und seither damit die besten Erfahrungen machte) einen steirischen Heimatbund ins Leben rufen. Dessen Aufgaben liegen im allgemeinen auf dem Gebiet kultureller und wirtschaftlicher Betreuung und sich im einzelnen wie folgt darstellen:

1. Auffangorganisation und Sieb für alle Volksdeutschen und Windischen der Untersteiermark. In die Partei und ihre Gliederungen, angeschlossene Ver­bände, kann nur aufgenommen werden, wer dem steirischen Heimatbund eine gewisse Zeit angehört und sich in ihm bewährt hat, und dessen völkisches Bekenntnis während dieser Zeit durch die zuständigen Stellen von Partei und Staat einwandfrei überprüft wurde.

2. Wird der steirische Heimatbund sämtlichen Volksdeutschen des Unterlandes die Möglichkeit geben, sich sofort in der praktischen Arbeit in ihrer Heimat einzusetzen und zu bewähren, damit sie in Hinkunft beim Aufbau der Partei, des Staates und der kommunalen Selbstverwaltungseinrichtungen weitestgehend berücksichtigt werden können. Wir haben hierbei 2 Fehler, die begangen wurden, als abschwächendes Beispiel uns vor Augen zu halten:

A. Die Art der Eingliederung des Memelgebietes durch Ostpreussen und die Art der Eingliederung des ehemaligen Korridors durch Danzig. In diesen beiden Gebieten wurde jede, auch die allerkleinste und bedeutungsloseste Stelle von Alt-Ostpreussen, bezw. Alt-Danzigern besetzt. Die Volksdeutschen wurden dabei vollkommen an die Wand gedrückt. An Stelle volkspolitischen Erwachens und reger Mitarbeit erstand eine volkspolitische Sterilität.

B. Das Beispiel Sudetenland. Im Sudetenland wurde zu rasch aus der SDP in zu grossen Umfange der Gau der NSDAP gemacht. Alle Stellen nur von den Sudetendeutschen besetzt. Enderfolg: zu wenig Erfahrung im Aufbau auf Seite der Sudetendeutschen, ungenütztes Verstreichenlassen der entscheiden­den Zeiten gleich nach dem Umbruch, infolge dieser mangelnden Erfahrung, Festigung des tschechischen Elements in dieser Zeit und allenthalben wei­testgehendes Versagen dieser sudetendeutschen Führerschichte und ihr nach­maliger Ersatz durch Altreichsdeutsche. Unserer Meinung nach ist richtig, die Besetzung der verantwortlichen Stellen der Partei und des Staates (Kreis­leiter, Landräte, Kreisgeschäftsführer) mit bewährtesten Männern unseres Gaues, die Verständnis und Aufgeschlossenheit für volkspolitische Fragen haben, während alles andere sowohl auf der Ebene der Partei als auch des Staates Schritt um Schritt nur von den betreffenden Kreisen selbst genommen werden soll. Hierbei kann gleich der als Geschäftsführer des Kreises des steirischen Heimatbundes und vorgesehene Volksdeutsche, der seinen Heimat­kreis und dessen Bevölkerung bis ins kleinste kennt, laufend in die Tätigkeit eines Kreisgeschäftsführers der NSDAP eingeleitet werden.

3. Funktion der Kameradschaftsarbeit der einzelnen altsteirischen Kreise mit den neuen Kreisen (Jugend- und Kinderaustausch!), finanzielle Reserven und Grundstückankauf (Neubildung deutschen Bauerntums), Fremden­verkehr, Aufnahme von Arbeitskräften, landwirtschaftliche Hilfsarbeiter, Hausgehilfinnen. Alles in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen von Partei und Staat, genaue volkspolitische Bestandsaufnahme.

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(1) PAM, SODI, Bd. 1, (6 S.).

Die Denkschrift ist ohne Datum und Unterschrift. Vermutlich wurde sie in der zweiten Hälfte 1940 vom Leiter des Südostdeutschen Institutes in Graz Dr. Helmut Carstanjen verfasst.

Ein Vergleich der in dieser Denkschrift vorgeschlagenen Massnahmen mit denen während der deutschen Okkupation der Untersteiermark nach dem 6. April 1941 zeigt, dass die Vorschläge grösstenteils verwirklicht wurden.