Nr. 8

 

Denkschrift des stellvertretenden Gauleiters der NSDAP in Kärnten über die Wiederherstellung des alten

Reichsgaues Kärnten(1)

 

D e n k s c h r i f t

des Gauleiters in Kärnten, über die Wiederherstellung des alten

Reichsgaues Kärnten durch eine neue Grenzziehung im Süden der

Karawanken.

 

Die Neuordnung im Südosten Europas ist solange keine vollständige und endgültige, bis sie nicht auch den südslawischen Staat erfasst hat. In dem Augenblick aber, mit dem Jugoslawien in diese Neuordnung einbezogen wird, müssen die durch das Diktat von Versailles an Jugoslawien abgetretenen ehemaligen österreichischen, jetzt deutschen Landesteile an das Reich rückge­gliedert werden. Es handelt sich hierbei um die Gebiete des Miesstales und Seelandes, (beide bis 1918 zu Kärnten gehörig) und der Untersteiermark. Es ist kaum denkbar, dass sich der Führer mit der Rückgabe dieser Gebiete allein begnügen wird, er wird vielmehr im Interesse einer gesicherten Grenze im Süden des Reiches die derzeitige Grenze auf dem Kamm der Karawan­ken, welche schon vom strategischen Standpunkt aus für das Reich eine Unmöglichkeit ist, nicht belassen, sondern sie weiter nach dem Süden ver­legen. Die neue südliche Reichsgrenze muss historisch, nationalpolitisch, geographisch, verkehrstechnisch und volkswirtschaftlich begründet sein. Eine solche Begründung ist nur dann in jeder Hinsicht gegeben, wenn die neue Grenzziehung sich als Grundlage die Grenze des alten Reichsgaues Kärnten nimmt, die im Jahre 976 unter Otto dem II. von Bayern abgetrennt und zu einem eigenen Herzogtum erhoben wurde. Durch eine solche Grenzziehung erhielte der jetzige Reichsgau Kärnten wieder seine alte Gestalt und könnte besser als bisher, seine Aufgaben als Bollwerk des Reiches im Süden er­füllen.(2)

Dass der jetzige Reichsgau Kärnten in seiner neuen Gestalt hierzu in der Lage wäre, die alten von ihm durch beinahe ein Jahrtausend abgetrennten und jetzt zum grossteil anderssprachigen Gebiete, zu assimilieren und zu führen, liegt in der ungeheuer grossen nationalen Kraft seiner Bewohner begründet. Das nationalsozialistische Kraftzentrum des jetzigen Kärnten ist Garant für die Festigkeit und Zuverlässigkeit des durch die vorgeschla­genen alten Grenzführung entstandenen neuen Reichsgaues Kärnten als Boll­werk des Reiches im Süden. Dass diese noch im jetzigen Kärnten vorhanden ist, äusserte sich nicht nur in den vergangenen Jahrhunderten, z. B. während der  Türken- oder Franzoseneinfälle, sondern vor allem in den letzten 25 Jah­re, denn:

1.) Kärnten brachte von allen deutschen Stämmen während des Weltkrieges die grössten Blutopfer.

2.) Die Bewohner Kärntens standen mitten im Zusammenbruch des Jahres 1918 auf und erstritten mit bewaffneter Hand die Unversehrtheit ihres Landes.

3.) Die nationalsozialistische Bewegung fasste in Kärnten schon im Jahre 1921 festen Fuss.
Kärnten galt in der Systemzeit als das nationalsozialisti­scheste Land, was schon aus dem Ausspruch des Separatistenkanzlers Schu­schnig hervorging: »Ein Stacheldraht um Kärnten und das Konzentrations­lager für Nationalsozialisten ist fertig.«

Kärnten hatte beim nationalsozialistischen Aufstand im Juli 1934 die meisten die Blutopfer von allen Ostmarkgauen. Kärnten meldete am 11. März 1938 als erster Oststmarkgau die Übernahme der Macht durch die nationalsozialistische Bewegung.
4.) Die Helden von Narvik sind zu 2/3 Kärntner.
Diese Hinweise genügen, um Kärntens nationale Kraft unter Beweis zu stellen.

Die Rückgliederung der alten Gebiete des Herzogtums Kärnten an den jetzigen

Reichsgau Kärnten könnte durch folgende Grenzziehung durchgeführt werden:(3)

Dadurch entstünde durch Einbeziehung des ehemaligen Kronlandes Krain und des Beckens von Windisch Graz, Marenberg und Oberburg (früher Untersteiermark) der neue Reichsgau Kärnten.(4)

Zur weiteren Begründung für die neue Grenzziehung und die dadurch be­dingte Wiederherstellung des alten Reichsgaues Kärnten wird folgendes ange­führt:

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(1) AVII, Archivfonde des deutschen Okkupators, Bd. 33, Nr. 18/1, (3 5.).

Die Denkschrift ist nur im Entwurf vorhanden. Sie ist ohne Datum und Unter­schrift.

Hier wird nur die Einleitung von 2 maschinengeschriebenen Seiten veröffentlicht. Der Entwurf der Denkschrift umfasst noch 19 maschinegeschriebene Seiten der geographischen Begründung für die Angliederung Krains (ohne Krško polje) und Teilen der Untersteiermark (die Becken von Slovenj Gradec, Velenje und Šoštanj sowie Zgornja Savinjska dolina) an Kärnten mit dem Titel »Geographische Ge­sichtspunkte zur Angliederung Krains an Kärnten« (mit 6 Abbildungen). Ver­mutlich gehört dazu auch »der gewünschte Bericht betreffend Südslawien, bezw. die Kärnten benachbarten südslawischen Gebiete«, der 7 maschinegeschriebene Seiten umfasst und vom Leiter der Staatspolizeistelle Klagenfurt, SS-Sturm­bannführer Dr. Ernst Weimann unterschrieben wurde. Dieser Bericht betrifft meistens wirtschaftliche Angelegenheiten und enthält viele Angaben über Indu­strieunternehmen in Dravska banovina (Draubannschaft) ohne deren östlichen Teil. (Ebda.) Dieses Material stammt vermutlich aus dem Archivfond der Zweigstelle Veldes des Reichspropagandaamtes Kärnten und wurde nach dem Kriege von der Kriegsverbrechenkommission nach Beograd gebracht.

(2) Diese zwei Sätze sind gestrichen.

(3) Dieser Satz ist gestrichen. Der Verfasser liess jedoch einen leeren Raum für ein nachträgliches setzen der Grenzziehung.

(4) Dieser Satz ist gestrichen.